Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde !
Parzellen dürfen von Pächtern nicht eigenständig verkauft werden.
Sie sind Eigentum des Schrebergartenvereins!
Aus diesem Grund ist hier noch einmal die Reihenfolge der Schritte, welche beim Wunsch, den eigenen Kleingarten abzugeben, beachtet werden müssen:
1. Die Kündigung des Kleingartens beim Vorstand anzeigen. (Vordrucke hierfür sind im Vereinsbüro während der Sprechzeiten erhältlich.) Eine Kündigung ist (lt. Satzung) nur 3 Monate vor Ablauf des Gartenjahres (30.November) zulässig. Sie muss also spätestens am 30. August des betreffenden Jahres beim Vorstand eingegangen sein. Ausnahme: Es ist schon ein Nachpächter bekannt.
2. Einen Termin für die gutachterliche Wertermittlung nach den Richtlinien des Bezirksverbandes zwischen bisherigem Pächter und dem Vorstand vereinbaren.
3. Das Protokoll der Wertermittlung wird dem bisherigen Pächter übersandt oder persönlich übergeben.
4. Vorstellung des bisherigen Pächters und evtl. bereits vorhandenen Neupächters während der Sprechstunden im Vereinsbüro. Hier wird ein neuer Pachtvertrag erarbeitet und es werden die erforderlichen Kosten gezahlt.
In der Verbandszeitschrift GARTENFREUND (Ausgabe September 2017) ist die Vorgehensweise auf den Seiten III und IV ebenfalls sehr ausführlich erläutert.
Lt. Satzung leistet jede Pächterin bzw. jeder Pächter an 2 Samstagen pro Jahr Gemeinschaftsarbeit. Bei Nichterscheinen wird ein Betrag in Höhe von 20,00 € pro Stunde in Rechnung gestellt.
Welche Parzellen frei sind oder frei werden, können während der Sprechzeiten im Vereinsbüro erfragt werden.