Ruhezeiten im gesamten Gartengelände und auch auf den Zuwegungen/Parkplatz
Montag - Freitag von 13.00 - 15.00 Uhr und ab 19.00 Uhr
Samstag von 13.00 - 15.00 Uhr und ab 17 Uhr
Sonn- und Feiertag ganztägig
Bitte die Lautstärke von Musik so regeln, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
Schrittgeschwindigkeit (maximal 5 km/h)
Beim Befahren der Auffahrt zum Parkplatz am Laubenpieper darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
! Achtung ! SPIELENDE KINDER !
Kompostanlage
Es besteht samstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr die Möglichkeit, euren Grünabfall (außer Rasenschnitt, Rosen, Brombeersträuche, also alles was „piekst“) zur Entsorgung zum Kompostplatz zu bringen.
Pro Schubkarre Grünabfall wird ein Betrag von 2,00 Euro erhoben.
Bade-Pool/ Planschbecken
Planschbecken dürfen nur eine Größe von max. 2 Meter Durchmesser und 0,5 Meter Höhe haben.
Das Wasser muss aus dem eigenen Wasseranschluss entnommen werden und nicht aus dem Gemeinschaftsanschluss.
Mit Chemikalien versetztes Badewasser darf nicht in das Gartenland abgelassen werden und in das Grundwasser gelangen. Dem Verursacher drohen hohe Bußgelder!
Grillen
Es darf nur mit Holzkohle/ Briketts gegrillt,
kein Lagerfeuer gemacht und
kein Grünschnitt verbrannt werden.
Sie können sich Ihren Heckenschnitt von Anfang Oktober bis Ende Februar in Ihren Terminkalender eintragen. Laut Bundesnaturgesetz (BNatSchG § 39 Abs. 5) ist es untersagt, im Zeitraum vom 1. März bis 30. September eine Hecke "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen". Dies bedeutet, einen starken Rückschnitt an lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen vorzunehmen.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Maßnahmen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen und nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können. Das Gesetz erlaubt jedoch einen ganzjährigen "schonenden Form- und Pflegeschnitt".